Die Kurt-Schumacher-Straße (KSS) in Gelsenkirchen gehört landesweit zu den am höchsten immissionsbelasteten Straßen im Hinblick auf den Schadstoff Feinstaub.
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Gelsenkirchen stimmte daher im September 2012 einem ergänzenden Handlungskonzept in Form eines 6-Punkte-Planes zu. Ein wichtiger Punkt dieses Handlungskonzeptes ist es, die Bindung von Luftschadstoffen durch eine verbesserte Begrünung des Straßenraumes zu erreichen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Straßenabschnitt mit erheblicher randlicher Wohnbebauung zwischen Florastraße und BAB 42.
Die Potenzial- und Restriktionsanalyse für Begrünungsmaßnahmen wurde im Winter 2013/2014 und Frühjahr 2014 durchgeführt. Unter der weit gesteckten Maßgabe der Stadt Gelsenkirchen hinsichtlich möglicher Begrünungen wurden unterschiedliche Begrünungsmöglichkeiten herausgearbeitet.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass im urbanen Straßenraum der Kurt-Schumacher-Straße ein erhebliches Potenzial für zusätzliche begrünbare Oberflächen von 5,5 ha besteht. Diese Größenordnung gilt für Maßnahmen mit vertretbarem technischem Aufwand und bei hohem Umsetzungswillen aller zu beteiligenden Akteure.
Hinsichtlich der begrünbaren Oberflächen sind Fassadenbegrünungen, Gleiskörperbegrünungen sowie Pflanzung von Straßenbäumen mit ihrer gemeinsamen Flächengröße von insgesamt rund 4,5 ha besonders bedeutend.
Bezogen auf Begrünungstypen sollte der Fokus der Umsetzungsstrategie in einem hohen Maße auf die Begrünungstypen „Straßenbaumpflanzung“ und „Anlage von Rasengleisen“ gelegt werden.
Auftraggeber: Stadt Gelsenkirchen 2013
Planungsleistungen: Aufbau eines Bewertungsrahmens für Begrünungsmaßnahmen, Analyse des Straßenraumes und seiner Ränder, Analyse von Restriktionen für die Begrünung, Bewertung der unterschiedlichen Strukturen im Hinblick auf ihre Begrünbarkeit, prioritätengestuftes Maßnahmenkonzept mit Kostenermittlung, bau- und vegetationstechnische Hinweise